Leistungen

KrankheitsbildLernstörungen

Lese-/Rechtschreibstörung und Rechenstörung

Lese-, Rechtschreib- und Rechenstörungen sind umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten. Sie betreffen ein klar abgrenzbares Können, nämlich Lesen, Rechtschreibung oder Rechnen, und sind nicht durch mangelnde Intelligenz oder fehlende Beschulung erklärbar.

Lesestörung

Im Vordergrund steht eine Beeinträchtigung in der Entwicklung der Lesefertigkeiten. Häufig ist die Rechtschreibung mitbetroffen.

  • Auslassen, Ersetzen, Verdrehen oder Hinzufügen von Worten
  • Niedrige Lesegeschwindigkeit
  • Vertauschen von Wörtern im Satz oder Buchstaben im Wort
  • Schwierigkeiten beim sinnentnehmenden Lesen

Isolierte Rechtschreibstörung

Eine Entwicklungsstörung der Rechtschreibfertigkeit, ohne dass eine umschriebene Lesestörung nachweisbar ist.

Die Fehler treten vor allem beim Diktat und beim freien Schreiben auf, während das Abschreiben weitgehend fehlerlos gelingen kann. Schwerer betroffene Kinder sind meist nicht in der Lage, ihre Fehler selbst zu erkennen und zu korrigieren.

Warum es oft spät auffällt

Kinder, die leicht auswendig lernen, und Kinder mit höherer Intelligenz gleichen eine Lese-Rechtschreibstörung eine Weile aus. Sie fallen erst in der dritten Klasse auf — oder erst nach dem Wechsel auf die weiterführende Schule, wenn die Stoffmenge das Kompensieren unmöglich macht.

Erste Hinweise gibt es dagegen früh: Schwierigkeiten, das Alphabet aufzusagen, Buchstaben korrekt zu benennen oder einfache Reime zu bilden, zeigen sich schon im Vorschulalter.

Rechenstörung

Die Beeinträchtigung der Rechenfertigkeiten umfasst Schwächen in den Grundrechenarten und im Verständnis grundlegender Konzepte.

  • Schwierigkeiten mit Rechenoperationen und den zugrunde liegenden Konzepten
  • Sprachliche Zahlenverarbeitung: Erwerb der Zahlwortsequenz
  • Erwerb des Zehnersystems und seiner Regeln

Befunderhebung

Die Diagnostik erfolgt im Gespräch mit dem Kind, seinen Eltern und, wenn möglich, der Deutsch- bzw. Mathematiklehrkraft. Erfragt werden Noten, Art und Häufigkeit der Fehler, Diskrepanzen zwischen Fächern.

  • Art, Qualität und Kontinuität des bisherigen Unterrichts, dazu bereits erfolgte Fördermaßnahmen
  • Häufigkeit von Klassen- und Schulwechseln
  • Bisherige außerschulische Therapien
  • Unterstützung in der Schule: Förderkurse, Rücksicht bei der Notengebung
  • Häusliche Situation: Hausaufgabenhilfe, erreichbare Übungsangebote vor Ort

Was zuerst ausgeschlossen wird

Bevor eine umschriebene Lernstörung feststeht, müssen andere Ursachen ausgeschlossen werden — eine neurologische Erkrankung, eine Seh- oder Hörstörung, oder ein erworbenes Lese- und Rechtschreibversagen nach einer Hirnschädigung.

Ebenso wird geprüft, ob überhaupt ausreichend und kontinuierlich unterrichtet wurde. Eine Lernstörung ist eine Diagnose des Ausschlusses, nicht der ersten Vermutung.

Begleitstörungen

Häufig treten begleitend Aufmerksamkeitsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten oder emotionale Belastungen auf. Diese mitzudenken ist Teil der Behandlung.

Therapie

  • Ambulante Therapie, wenn innerschulische Förderung ausgeschöpft ist
  • Funktionelle Behandlung des Lesens, Rechtschreibens oder Rechnens
  • Psychische Unterstützung: Selbstwertschutz, Umgang mit Misserfolg
  • Bei schwerer Begleitsymptomatik teilstationäre oder stationäre Behandlung

Nachteilsausgleich in der Schule

Spezifische schulische Förderung sollte so früh wie möglich einsetzen: Förderkurse und, wo angezeigt, die Berücksichtigung der Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche bei der Benotung — etwa keine Abwertung einer Aufsatzleistung wegen der Rechtschreibung.

Grundlage dafür sind die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz und die Richtlinien des Landes zur Förderung von Kindern mit Entwicklungsstörungen des Lesens und Rechtschreibens. Wir unterstützen Sie dabei, das gegenüber der Schule geltend zu machen.

Was können Eltern tun?

  • Erklärung der Diagnose: das Kind ist nicht „dumm" oder „faul"
  • Erziehungsberatung, besonders zur Hausaufgabensituation
  • Kooperation mit Schule und Therapeuten
  • Bestrafung für schulisches Versagen vermeiden

Kontakt aufnehmen

Bei Sorgen melden Sie sich gerne telefonisch unter 07021 46464 oder per E-Mail. Hinweise zur Anmeldung finden Sie unter Patienteninformationen.